Winterdienst 2026/27
Winterdienst – sicher durch die kalte Jahreszeit.
Schnee und Glatteis warten nicht. Wir räumen und streuen Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Parkflächen – zuverlässig und früh am Morgen, damit Sie Ihre Räum- und Streupflicht erfüllen.

Leistungsumfang
Geräumt, gestreut, sicher.
Wir nehmen Ihr Objekt fest in unsere Einsatzplanung auf und sind da, wenn es glatt wird – für Privathäuser, Wohnanlagen und Gewerbeflächen.
Objekt anmelden- 01SchneeräumungGehwege, Hauszugänge, Treppen und Einfahrten werden freigeräumt.
- 02StreudienstAbstumpfende Streumittel bei Glätte – entsprechend den Vorgaben Ihrer Gemeinde.
- 03Parkflächen & HöfeAuch Stellplätze, Hofflächen und Zufahrten von Wohnanlagen und Gewerbe.
- 04Früher EinsatzGeräumt wird, bevor Ihre Mieter, Kunden oder Mitarbeiter unterwegs sind.
- 05KombinierbarZusammen mit Hausmeisterservice und Grünpflege – ein Ansprechpartner fürs ganze Jahr.
Kurz erklärt
Räum- und Streupflicht: Was gilt?
Die meisten Gemeinden übertragen den Winterdienst auf Gehwegen per Satzung auf die Grundstückseigentümer. Wer nicht räumt und streut, haftet im Schadensfall.
- Zeiten und Breite regelt die Satzung Ihrer Gemeinde – häufig werktags ab 7 Uhr
- Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt und gestreut werden
- Vermieter können die Aufgabe an einen Dienstleister übertragen
- Die Kosten sind meist als Betriebskosten umlegbar
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.
- Für
- Privat, Vermieter, WEG, Gewerbe
- Einsatzgebiet
- Messel & Umgebung
- Leistung
- Räumen & Streuen
- Kontakt
- 0176 24245534
Häufige Fragen
Fragen zum Winterdienst
Sie möchten mehrere Objekte oder eine größere Fläche betreuen lassen? Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Ab wann muss bei Schnee geräumt werden?
Das regelt die Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstsatzung Ihrer Gemeinde. Häufig gilt: werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen etwas später, jeweils bis etwa 20 Uhr – und bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Die genauen Zeiten und die erforderliche Breite finden Sie in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Kann ich die Räum- und Streupflicht an Sie übertragen?
Ja. Eigentümer und Vermieter können die Durchführung vertraglich an einen Dienstleister übergeben. Eine gewisse Kontrollpflicht bleibt nach der Rechtsprechung beim Eigentümer – mit einem zuverlässigen Partner sind Sie aber auf der sicheren Seite.
Welches Streumittel verwenden Sie?
Welche Streumittel erlaubt sind, legt Ihre Gemeinde fest – Streusalz ist auf Gehwegen oft nur eingeschränkt zulässig. Wir richten uns nach den örtlichen Vorgaben und stimmen das mit Ihnen ab.
Wann sollte ich den Winterdienst buchen?
Am besten vor Beginn der Saison, also im Herbst. Dann können wir Ihr Objekt fest in unsere Einsatzplanung aufnehmen, bevor der erste Schnee fällt.
Sind die Kosten auf Mieter umlegbar?
Kosten für den Winterdienst können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Weitere Leistungen
Kontakt
Was dürfen wir für Sie erledigen?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – gern mit ein paar Fotos per WhatsApp. Wir melden uns schnell und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Erreichbar Mo–Sa 8–18 Uhr