Malerarbeiten & Kleinreparaturen

Frische Farbe. Sauber gemacht.

Ob grauer Keller, abgewohnter Flur oder Räume vor dem Einzug: Wir streichen sorgfältig, arbeiten sauber und erledigen kleine Reparaturen gleich mit.

Frisch gestrichener Kellerraum in Mintgrün mit Waschmaschine
Kellerraum nach dem Anstrich in Mintgrün
Derselbe Kellerraum vor dem Anstrich, grau und fleckig
Vorher Nachher

Leistungsumfang

Vom grauen Keller zum hellen Raum.

Schieben Sie den Regler und sehen Sie selbst: ein Kellerraum aus einem unserer Einsätze, vor und nach dem Anstrich.

  • Wände und Decken streichen
  • Keller, Flure, Treppenhäuser und Nebenräume
  • Renovierung vor Einzug oder nach Auszug
  • Kleinreparaturen rund ums Haus
  • Sorgfältig abgedeckt – ordentlich hinterlassen
Raum vorstellen

So läuft's ab

Unkompliziert von der Anfrage bis zum Ergebnis.

Keine langen Wartezeiten, keine Überraschungen: Sie wissen vorher, was gemacht wird und was es kostet.

  1. 01

    Anfrage

    Anruf, WhatsApp oder Formular – am besten gleich mit ein paar Fotos.

  2. 02

    Besichtigung

    Wenn nötig, schauen wir uns alles vor Ort an – kostenlos und unverbindlich.

  3. 03

    Angebot

    Sie erhalten ein klares Angebot mit festem Leistungsumfang.

  4. 04

    Erledigt

    Termintreu, gründlich und sauber – und hinterher ist aufgeräumt.

Häufige Fragen

Fragen zu Malerarbeiten

Schicken Sie uns Fotos der Räume – so können wir Ihnen schnell ein Angebot machen.

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Welche Arbeiten übernehmen Sie?

Anstriche von Wänden und Decken in Wohnräumen, Kellern, Fluren und Nebenräumen sowie kleinere Reparaturen rund ums Haus. Sprechen Sie uns einfach an – wir sagen Ihnen offen, was wir für Sie übernehmen können.

Muss ich vorher ausräumen?

Das stimmen wir vorab ab. Möbel rücken wir bei Bedarf zur Seite; Böden und Einrichtung decken wir sorgfältig ab. Nach den Arbeiten räumen wir auf und hinterlassen alles ordentlich.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt können Sie in der Regel 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen (§ 35a EStG, bis 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung.

Kontakt

Was dürfen wir für Sie erledigen?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – gern mit ein paar Fotos per WhatsApp. Wir melden uns schnell und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Erreichbar Mo–Sa 8–18 Uhr